Für die Spendenaktion können sich gemeinnützige Organisationen bewerben, die
- gemeinnützige Ziele, z. B. die Förderung der Jugend und des Sportes verfolgen und Menschen in Not helfen,
- einen aktuellen Freistellungsbescheid ihres zuständigen Finanzamtes besitzen,
- einen Nachweis über Anerkennung der Gemeinnützigkeit vorlegen,
- die Spende in der Stadt oder im Landkreis Osnabrück einsetzen.
Die gemeinnützigen Organisationen benennen einen volljährigen Ansprechpartner, der für diese zuständig und verantwortlich ist. Der Ansprechpartner versichert, in jeder Hinsicht ausreichend bevollmächtigt zu sein, für die gemeinnützige Organisation in allen Belangen zu handeln.
Die Teilnahme über Dritte, wie z. B. Gewinnspielagenturen, ist nicht gestattet. Die Stadtwerke fördern keine Projekte mit religiöser Ausrichtung sowie die direkt und indirekt eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen. Auch nicht unterstützt werden Vereine, Institutionen und Projekte, die Gewalt verherrlichen oder fördern, gegen Strafgesetze verstoßen, pornographisch, rassistisch oder diskriminierend wirken oder in anderer Weise dem Ansehen der Stadtwerke schaden können.
Der Bewerber versichert, dass die von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß, nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen.
Achtung